Zunehmend werden immer mehr kostenfreie Immobilienbewertungen im Internet angeboten. Oft berufen sich dabei die Makler auf aktuelle Marktberichte. Das Problem dabei, den Maklern fehlt oft die Kenntnis die Marktberichte auf das aktuelle Bewertungsobjekt richtig anzuwenden und das fundierte Wissen ein korrektes Gutachten zu erstellen, welches den Anforderungen an den § 194 BauGB auch erfüllt.
Wenn der Makler Ihnen eine „Markteinschätzung“ als „Gutachten“ anbietet, bestehen Sie darauf, dass Sie den „Markt-bzw. Verkehrswert“ haben möchten. Damit können Sie den Makler dann auch in die Haftung nehmen. Schlussendlich geht es dem Makler nur um den Vertriebsauftrag.