Energieausweis: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, welcher Ausweis ist zulässig?

Die Energieeinsparverordnung (ENEV 2009) lässt die Wahl bei Objekten ab 5 Wohneinheiten (§ 16 Abs. 2 ENEV).
Hier können der Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Natürlich entscheiden sich die Eigentümer für den preiswerteren Verbrauchsausweis.
Das ist jedoch nur möglich, wenn das Gebäude über eine Zentralheizung verfügt. Wenn Etagenheizungen vorhanden sind, muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Wieso? Weil der Verbrauch der einzelnen Etagenheizungen nicht exakt ermittelt werden kann.
Und wie ist es bei Ein- oder Zweifamilienhäusern?
Hier gilt: wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt worden ist, kann auf der Grundlage des Energieverbauchs ausgestellte werden. (§ 17 Abs. 2 ENEV).
Gebäude mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 benötigen einen Bedarfsausweis.
Natürlich gibt es hier auch eine Ausnahme:
Wenn 1* schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung
vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) eingehalten wurde oder durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1* bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden ist.

Für die Praxis bedeutet dies: man könnte einen preiswerten Verbrauchsausweis für Ein- und Zweifamilienhäuser mit dem Baujahr vor dem 1978 erstellen lassen, aber nur wenn man den Nachweis führen kann, dass das Gebäude die Wärmeschutzverordnung 1977 einhält. Für den Nachweis benötigt man aber wenigstens auch eine Berechnung eines Bauingenieurs, der für diese Berechnung nicht nur für „50 €“ in Rechnung stellt.

Und wie verhält es sich bei Gebäuden ab 1978?

Und wieso kann kein Verbrauchsausweis für ein Gebäude mit Ölheizung ab Baujahr 1978 nur sehr selten ausgestellt werden?

Dazu mehr im nächsten Beitrag… Nur so viel… Derzeit sind mindestens 50 % der ausgestellten Energieausweise auf einer falschen Basis ausgestellt.

Welche Auswirkungen dies beim Verkauf/Erwerb hat, folgt im nächsten Beitrag.

Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an: meyer@verkehrswertermittlung24.de
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stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Energieberater: Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Jörg-Michael Meyer

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