Energieausweis

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Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)
Jörg-Michael Meyer

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Zertifizierter Bausachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch IQ-ZERT. Sankt Augustin

Sie benötigen einen Energieausweis?

Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Jörg-Michael Meyer ist von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zertifizierter Energieberater.
Wir erstellen für Ihr Wohngebäude den verbrauchs- oder bedarfsgerechten Energieausweis.

Der Energieausweis und die Rechnung werden nur noch digital und gegen Vorkasse versendet.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Was kostet Sie ein verbrauchsorientierter Energieausweis
  • verbrauchsorientierter Energieausweis für EFH:
    ab 107,00 EUR (inkl. MwSt.)
  • verbrauchsorientierter Energieausweis für MFH:
    ab 140,00 EUR (inkl. MwSt.)
Senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
  • Baujahr des Hauses
  • Wohnfläche
  • Fotos vom Haus (Straßenansicht) und von der Heizungsanlage
  • die letzten drei aufeinanderfolgenden Energierechnungen (Gas)

Bedarfsorientierter Energieausweis

Was kostet Sie ein bedarfsorientierter Energieausweis
  • bedarfsorientierter Energieausweis für EFH:
    ab 280,00 EUR (für das Stadtgebiet, ansonsten zzgl. Fahrtkostenpauschale und Besichtigung)
  • bedarfsorientierter Energieausweis für MFH:
    ab 420,00 EUR (für das Stadtgebiet, ansonsten zzgl. Fahrtkostenpauschale und Besichtigung)
Senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
  • Baujahr des Hauses
  • Wohnfläche
  • Aufstellung der durchgeführten Sanierungen (Fenster, Heizung, Fassade und Dämmung)
 
Steckbriefartig erhält der Eigentümer durch den Energieausweis Informationen und Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Qualität des Gebäudes. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude in Deutschland zur Pflicht geworden. Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen (EnEV 2009 §16 Abs. 2). Es gibt jedoch auch Gebäude, die von dem Energieausweis befreit sind: lassen Sie sich beraten.

Verzichten Sie nicht auf den Energieausweis, da bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Energieausweis Bußgelder bis zu 15.000 Euro drohen.

Energieausweise - Änderungen ab 1. Mai 2014

Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verabschiedet und den Änderungen durch den Bundesrat zugestimmt. Die Novelle soll in Kürze verkündet werden und voraussichtlich ab 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Wesentliche Neuerungen:
  • Alte Heizkessel außer Betrieb nehmen
    Auf Wunsch des Bundesrates wurde die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel (Jahrgänge älter als 1985 bzw. älter als 30 Jahre) erweitert
  • In Immobilienanzeigen Energiekennwerte angeben
    Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung.
  • Energieausweis bei Besichtigung vorlegen
    Nun wird präzisierend festgelegt, dass dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss
  • Energieausweis Käufern und Neumietern aushändigen
    Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden (Kopie oder Original).

Energieausweise - ab 1. Mai 2015 drohen Bußgelder

Ab dem 1. Mai 2015 droht Bußgeld, wenn gegen § 16a EnEV verstoßen wird.

Folgende Pflichtangaben müssen in Immobilienanzeigen enthalten sein:
  • die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • bei Wohngebäuden (nicht bei Nichtwohngebäuden) das im Energieausweis genannte Baujahr
  • bei Wohngebäuden (nicht bei Nichtwohngebäuden) die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse (Effizienzklasse nur, wenn der Energieausweis nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde).